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Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Behörden und solche Institutionen, denen durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben zugewiesen sind. Hierzu zählen z. B. die Kommunen, die Landwirtschafts-, Straßenbau-, Forst-, Vermessungs-, Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutz- oder Altlastenbehörden. Auch privatrechtliche Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, gehören dazu (z. B. Versorgungsunternehmen).