Fernstraßen-Bundesamt

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Träger öffentlicher Belange

Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Behörden und solche Institutionen, denen durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben zugewiesen sind. Hierzu zählen z. B. die Kommunen, die Landwirtschafts-, Straßenbau-, Forst-, Vermessungs-, Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutz- oder Altlastenbehörden. Auch privatrechtliche Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen, gehören dazu (z. B. Versorgungsunternehmen).

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