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Als Vorhabenträgerin wird die Antragstellerin im Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren bezeichnet. Für den Bau und die Änderung von Bundesautobahnen ist dies “Die Autobahn GmbH des Bundes“. Sie übernimmt auch die Ausführung der Planung, den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Autobahnen.