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BAB 72 Neubau, 12. Planänderung

Neubau der Bundesautobahn A 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 5.1, Borna - Rötha, Station: Bau-km 1+935 bis Bau-km 2+225.

Das Vorhaben „Neubau der BAB A 72 Chemnitz – Leipzig, Abschnitt 5.1, AS BAB A 72/B 176 bei Borna bis AS BAB A 72/B 95 bei Rötha inkl. Rückbau B 95 Richtungsfahrbahn Leipzig mit Ergänzung eines Geh-/Radweges“ (BAB A 72 Abschnitt 5.1) wurde von der Landesdirektion Sachsen am 26.06.2012 planfestgestellt, Az. 32-0513.25-43 und ist seit dem 7. August 2019 bestandskräftig. Die Verkehrsfreigabe des Streckenabschnittes erfolgte am 15.10.2019. In Realisierung befinden sich der Rückbau der B 95 sowie die trassenfernen Kompensationsmaßnahmen.

Der Planfeststellungsbeschluss sieht im Bereich der 12. Planänderung den Rückbau des BW 44, Teilbauwerk 2 der Richtungsfahrbahn Leipzig und einen Geh-/Radweg von Bau-km 1+935 bis 2+225 der B 95 vor. Der Geh-/ Radweg wird im Einschnitt parallel zur B 95 geführt und kreuzt höhengleich die Gemeindeverbindungsstraße „Bergweg“.

Der Bereich der 12. Planänderung liegt in der Großen Kreisstadt Borna, OT Gestewitz im Landkreis Leipzig, in Sachsen. Die 12. Planänderung beinhaltet rund 290 m der Trasse des Geh- und Radweges, von Netzknotenpunkt 4841 069 km 1,27 (B 95 alt) bis Netzknotenpunkt 4841 069 km 1,56 (B 95 alt) sowie die westlich gelegene Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche). Es ist geplant den Geh- und Radweg nicht mittels Geländeeinschnitt, sondern eines Brückenbauwerks bei Bau km 2+071 über den Bergweg zu führen. Die Brücke soll als Ersatzneubau des BW 44 in geringerer Dimensionierung errichtet werden. Vor und hinter der Brücke wird für den Geh- und Radweg ein Streifen der Fahrbahn der ehemaligen B 95 genutzt. Die nicht benötigte Fläche in Fahrtrichtung Leipzig wurde entsiegelt. Die BE-Fläche wird im nördlichen Bereich verkleinert.

Die Planung verhindert eine Inanspruchnahme der Flurstücke 31/2 und 35/1 gemäß Nebenbestimmungen 5.7.7 und 5.7.9 des o.g. Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Sachsen zum Vorhaben.

Insgesamt umfasst das Änderungsvorhaben eine Fläche von 0,73 ha. Die Bauzeit wird mit sechs Monaten angesetzt.

Für das oben genannte Vorhaben wird festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Leipzig
Bundesland
Sachsen
Bundesautobahn
A72
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planänderung

Bekanntgabe nach § 5 UVPG

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