Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
Errichtung von Lärmschutzwänden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmvorsorge zum Gegenstand. Die Lärmschutzwände werden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin errichtet.
Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau).
Für das oben genannte Vorhaben wird festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.