Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 9 Planfeststellungsverfahren zu Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben

Errichtung von Lärmschutzwänden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmvorsorge zum Gegenstand. Die Lärmschutzwände werden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin errichtet. 

Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau).

Für das oben genannte Vorhaben wird festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Leipzig
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Bundesautobahn
A9
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntgabe nach § 5 UVPG

Bekanntmachung vom 13.04.2023 über die Auslegung des Planes für das oben genannte Vorhaben und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Planunterlagen über BSCW-Server

Planunterlagen über Medienserver

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