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A 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm, Abschnitt-Nr. 90/ Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke.
Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile:
Eine Veränderung der Straßennetzgestaltung oder eine Kapazitätserhöhung durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen an der A 100 sind im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen.
Verfahrensinformationen
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES), – im Folgenden Vorhabenträgerin – hat mit Datum vom 19.12.2023, eingegangen am 28.12.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage gestellt.
Öffentliche Auslegung
Die Auslegung des Plans bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG erfolgt gemäß § 17a Abs. 3 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 durch diese Zurverfügungstellung im Internet. Die Äußerungsfrist endet am 29.07.2024. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.
Ausblick
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden der Vorhabenträgerin vertreten durch die DEGES GmbH nach Ablauf der Äußerungsfrist zur Erwiderung vorgelegt. Soweit das Fernstraßen-Bundesamt nicht auf eine Erörterung nach § 73 Abs. 6 VwVfG i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG verzichtet (§ 17a Abs. 5 FStrG), werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen nach Vorlage der Erwiderungen der DEGES GmbH in einem Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht wird.