Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
A 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm, Abschnitt-Nr. 90 / Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992 in Berlin
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn A 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke in Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile:
Eine Veränderung der Straßennetzgestaltung oder eine Kapazitätserhöhung durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen an der A 100 sind im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen.
Während der einzelnen Bauphasen kommt es zu Verkehrsverlagerungen in das untergeordnete Stadtstraßennetz; in der Sophie-Charlotten-Straße südlich Knobelsdorffstraße kommt es bauphasenbedingt zu Verkehrsmengensteigerungen mit relevanten Pegelerhöhungen.
Verfahrensinformationen
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), – im Folgenden Vorhabenträgerin – hat mit Datum vom 19.12.2023, eingegangen am 28.12.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage gestellt.
Wiederholung der Öffentlichen Auslegung vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederholung der Auslegung der Planunterlagen in unveränderter Form erfolgt. Die ursprüngliche Bekanntmachung verliert ihre Gültigkeit und wird durch die Wiederholung der Bekanntmachung ersetzt.
Die Auslegung des Plans bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgt gemäß § 17a Absatz 3 Satz 1 Bundesfern-
straßengesetz (FStrG) in Verbindung mit (i. v. m.) § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 durch diese Zurverfügungstellung im Internet.
Die Äußerungsfrist endet am 11.12.2024. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.
Hinweis
Eine erste elektronische Veröffentlichung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren A 100 Ersatzneubau der Westendbrücke in Berlin (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) erfolgte vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024. Einwendungen, die bis spätestens 29.07.2024 bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingegangen sind, werden weiterhin berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden. Dies gilt ebenso für bereits eingegangene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.
Ausblick
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden der Vorhabenträgerin vertreten durch die DEGES GmbH nach Ablauf der Äußerungsfrist zur Erwiderung vorgelegt. Soweit das Fernstraßen-Bundesamt nicht auf eine Erörterung nach § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 18 Absatz 1 Satz 4 UVPG verzichtet (§ 17a Absatz 5 FStrG), werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen nach Vorlage der Erwiderungen der DEGES GmbH in einem Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht wird.