Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 100 Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage

A 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm, Abschnitt-Nr. 90 / Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992 in Berlin

Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn A 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke in Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile:

  • Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage mit neuem Verflechtungsstreifen zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm;
  • Umbau / Anpassung der Richtungsfahrbahn Süd (RF Süd) mit Verschwenkung nach Westen im Bereich Luisenfriedhof II;
  • Rückbau der vorhandenen Westendbrücke einschließlich der Anschlussbereiche und der betroffenen Rampen im Zuge der Richtungsfahrbahn Nord (RF Nord) sowie Abbruch und Ersatzneubau diverser Stützbauwerke (8 Stützwände/Kastenbauwerke) und Abbruch und Wiederherstellung der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich Herstellung eines neuen Versickerungsbeckens;
  • Verlängerung/Anpassung der Friedhofsmauer (Luisenfriedhof II);
  • Umbau/Anpassung Weg am Friedhof und Lerschpfad;
  • Umverlegung vorhandener Leitungen und Kabel;
  • Lärmschutzmaßnahmen;
  • Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit der A 100;
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) mit Maßnahmen, u. a. zum Ausgleich der Flächenbeanspruchung Luisenfriedhof II im Bereich der Baumaßnahme, auf dem Luisenfriedhof II und III sowie trassenfern im Bereich Teufelsberg (alle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin).

Eine Veränderung der Straßennetzgestaltung oder eine Kapazitätserhöhung durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen an der A 100 sind im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen.

Während der einzelnen Bauphasen kommt es zu Verkehrsverlagerungen in das untergeordnete Stadtstraßennetz; in der Sophie-Charlotten-Straße südlich Knobelsdorffstraße kommt es bauphasenbedingt zu Verkehrsmengensteigerungen mit relevanten Pegelerhöhungen.

Verfahrensinformationen
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), – im Folgenden Vorhabenträgerin – hat mit Datum vom 19.12.2023, eingegangen am 28.12.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage gestellt.

Wiederholung der Öffentlichen Auslegung vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederholung der Auslegung der Planunterlagen in unveränderter Form erfolgt. Die ursprüngliche Bekanntmachung verliert ihre Gültigkeit und wird durch die Wiederholung der Bekanntmachung ersetzt.
Die Auslegung des Plans bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgt gemäß § 17a Absatz 3 Satz 1 Bundesfern-
straßengesetz (FStrG) in Verbindung mit (i. v. m.) § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 durch diese Zurverfügungstellung im Internet.
Die Äußerungsfrist endet am 11.12.2024. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.

Hinweis
Eine erste elektronische Veröffentlichung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren A 100 Ersatzneubau der Westendbrücke in Berlin (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) erfolgte vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024. Einwendungen, die bis spätestens 29.07.2024 bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingegangen sind, werden weiterhin berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden. Dies gilt ebenso für bereits eingegangene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.

Ausblick
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden der Vorhabenträgerin vertreten durch die DEGES GmbH nach Ablauf der Äußerungsfrist zur Erwiderung vorgelegt. Soweit das Fernstraßen-Bundesamt nicht auf eine Erörterung nach § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 18 Absatz 1 Satz 4 UVPG verzichtet (§ 17a Absatz 5 FStrG), werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen nach Vorlage der Erwiderungen der DEGES GmbH in einem Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht wird.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Hannover
Bundesland
Berlin
Bundesautobahn
A100
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Ja
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Wiederholung der Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren

Auslegungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren (ab Auslegungsbeginn 10.10.2024 verfügbar, Weiterleitung zum BSCW Server)

Alternativ: Auslegungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren (ab Auslegungsbeginn 10.10.2024 verfügbar, Weiterleitung zum Medienserver)

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