Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 43 Erneuerung des Brückenzuges der Emschertalbrücke,
1. Planänderung

Das Vorhaben befindet sich auf der Bundesautobahn (BAB) 43 zwischen dem Autobahnkreuz Herne und der Anschlussstelle Recklinghausen-Hochlarmark. Bau-km 32,04 bis 33,04.

Mit Schreiben vom 05.04.2022 hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Bochum, die Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben BAB 43 Emschertalbrücke 1. Planänderung gem. § 17d FStrG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG zum Planfeststellungsbeschluss vom 22.04.2013 für die temporäre Mehrinanspruchnahme von Vegetationsflächen für die Baustelleneinrichtung beantragt. Die Antragsunterlagen sind am 07.04.2022 beim Fernstraßen-Bundesamt im Referat P 4 eingegangen. Im Zuge der Bauausführung für die Erneuerung des bereits planfestgestellten Brückenzuges der Emschertalbrücke ist ein Mehrbedarf an Baustelleneinrichtungsflächen zwischen dem AK Herne und der AS Recklinghausen-Hochlarmark über den Rhein-Herne-Kanal entstanden. Durch die Mehrinanspruchnahme erfolgt ein zusätzlicher Eingriff in Vegetationsflächen. Für das o. g. Vorhaben wird festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundesautobahn
A43
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Ja
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planänderung

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG

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