Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund. Diese liegt auf der Bundesautobahn (BAB) 45 in Freudenberg (Kreis Siegen-Wittgenstein) nördlich der Autobahnanschlussstelle Freudenberg (Bau-km 98+015 bis 98+775).
Mit Antrag vom 05.07.2022, eingegangen am 08.07.2022 im Fernstraßen-Bundesamt (FBA)/Referat P4, beantragte die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd an der BAB 45 (E 40/41). Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 05.08.2022 durch das FBA festgestellt.