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Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede. Diese liegt auf der Bundesautobahn (BAB) 45 zwischen der Anschlussstelle Lüdenscheid und der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord im Märkischen Kreis (Bau-km 49+040 bis Bau-km 50+550).
Mit Antrag vom 09.12.2022, eingegangen am 29.12.2022 im Referat P4 des FBA, beantragte die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hagen, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede zwischen der Anschlussstelle Lüdenscheid und der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord im Märkischen Kreis. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 26.01.2023 durch das FBA festgestellt.