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Bei dem Vorhaben handelt es sich um den sechsstreifigen Ausbau der BAB 59 im Streckenabschnitt zwischen südlich des Autobahnkreuzes Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh (Bau-km 0+117 bis Bau-km 6+802).
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland (Trägerin des Vorhabens), beabsichtigt den sechsstreifigen Ausbau der BAB 59 über eine Länge von ca. 6,802 km, einschließlich baulicher Anpassung der Autobahnkreuze Duisburg (BAB 40) und Duisburg-Nord (BAB 42) sowie der Anschlussstellen Duisburg Marxloh, Duisburg-Alt-Hamborn, Duisburg-Meiderich und Duisburg-Ruhrort. Hierbei müssen insgesamt 70 Ingenieurbauwerke (41 Brücken, drei Trogbauwerke, 24 Stützwände, zwei Überplattungsbauwerke zum Schutz von Entsorgungsleitungen) errichtet werden. Außerdem sind neue Entwässerungsbauwerke (Beckenanlagen, Hebewerke, Ein- und Auslaufbauwerke) und Lärmschutzwände geplant. Mit Schreiben vom 20.12.2022 hat die Trägerin des Vorhabens unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Feststellung des Planes gem. § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Die Auslegung der Unterlagen gem. § 73 Abs. 3 VwVfG fand vom 01.08.2023 bis 31.08.2023 bei der Stadt Duisburg im Stadthaus sowie in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck zu den entsprechenden Öffnungszeiten statt.
Die innerhalb der festgesetzten Frist eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden ebenfalls der Vorhhabenträgerin weitergeleitet und einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Infolge dessen werden im Rahmen mit dem andauerenden Anhörungsverfahren diese rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmern erörtert. Dieser Erörterungstermin findet von Dienstag, dem 16. April 2024 bis Freitag, dem 19. April 2024 in den Räumlichkeiten der Philharmonie der Mercatorhalle Duisburg statt. Alle weiteren Informationen können der Bekanntmachung zu dem Erörterungstermin entnommen werden.