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Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen. Diese liegt auf der Bundesautobahn (BAB) 45 in Wenden (Kreis Olpe) zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und dem Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd (Bau-km 92+820 bis 91+980).
Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes hin das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Mit Schreiben vom 27.09.2023, eingegangen am 29.09.2023, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen (im Folgenden: Vorhabenträgerin) gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen“ (im Folgenden: Talbrücke) zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und der Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, beantragt. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form eingereichter Unterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt am 13.11.2023 vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Dieses Ergebnis wurde am 20.12.2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.