Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 3 Um- und Ausbau der Park- und Rastanlage mit WC-Gebäude (PWC-Anlage) Stinderhof

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Um- und Ausbau der Park- und Rastanlage mit WC-Gebäude Stinderhof an der BAB 3 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Mettmann und dem Autobahnkreuz (AK) Hilden bei ca. Strecken-km 103+000 in Fahrtrichtung Oberhausen.

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens), beabsichtigt den Um- und Ausbau der bestehenden Park- und Rastanlage Stinderhof an der BAB 3. Mit Schreiben vom 13.10.2023 und Ergänzung vom 20.12.2023 hat die Trägerin des Vorhabens unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 bis 78 VwVfG beantragt.

Die vorliegende Baumaßnahme liegt überwiegend innerhalb des Gebietes der Stadt Erkrath im Kreis Mettmann wobei sich die nördlichen Teilbereiche der Anlage auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Düsseldorf befinden. Vorgesehen ist, die bestehende unbewirtschaftete Rastanlage, namentlich die vorhandenen Lkw- und Pkw-Parkplätze, verkehrsgerecht umzubauen und zu erweitern. Davon umfasst sind u.a. der Bau von Fahrgassen, Stellplätzen, Entwässerungseinrichtungen, der Neubau der WC-Anlage, Geländemodellierungen sowie die Herstellung von landespflegerischen Maßnahmen.

Insbesondere sind die folgenden Baumaßnahmen vorgesehen:

  • Umbau der vorhandenen 39 Pkw-Stellplätze
  • Erweiterung der Lkw-Stellflächen von 23 auf 52
  • Herstellung von 3 Bus-Stellflächen
  • Erneuerung des Aufstellbereichs für Großraum- und Schwertransporte auf 125 m
  • Neubau der WC-Anlage

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Unterlagen.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundesautobahn
A3
Träger des Vorhabens
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Ja
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren

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