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Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer 4200 im Kreis Steinfurt westlich des Ortsteils Greven-Gimbte zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und der Anschlussstelle Greven bei Bau-km 32+974.
Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 08.11.2023, eingegangen am 15.11.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Standort Bonn, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung mit Beschluss vom 28.06.2018. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Dieses Ergebnis wurde am 26.06.2024 durch das FBA festgestellt.