Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 1 Ersatzneubau Überführungsbauwerk L555 Schmedehausener Straße, 1. Planänderung

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Überführungsbauwerks an der Schmedehausener Straße (L555) im Kreis Steinfurt östlich der Stadt Greven zwischen der Anschlussstelle Greven und der Anschlussstelle Flughafen Münster/Osnabrück bei Bau-km 27+763.

Bei dem hiesigen Vorhaben der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) handelt es sich im Wesentlichen um den Ersatzneubau des überführenden Brückenbauwerks „Landesstraße 555 Schmedehausener Straße“ über die BAB 1 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung dessen an den 6-streifigen Ausbau. Dieses Brückenbauwerk überführt die BAB 1 auf dem Stadtgebiet von Greven, unweit des Stadtteils Schmedehausen, Kreis Steinfurt, im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB 1 (Bau-km 30+450,000 bis Bau-km 23+638,500).
Für dieses Vorhaben hat die DEGES mit Schreiben vom 20.07.2023 eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4 in Bonn, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Dieses Ergebnis wurde am 12.08.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundesautobahn
A1
Träger des Vorhabens
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen
Ja
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planänderung

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG

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