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Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer Sprakelbach auf dem Stadtgebiet von Münster, unweit des Stadtteils Sprakel der Stadt Münster, zwischen Park- und Rastplatz Plugger Heide und Parkplatz Gimbter Heide bei Bau-km 34+689.
Das FBA hat von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens auf Planänderung das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Bei dem hiesigen Vorhaben der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) handelt es sich im Wesentlichen um den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes auf der BAB 1 über dem Gewässer Sprakelbach anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung dessen an den 6-streifigen Ausbau (Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00).
Für dieses Vorhaben hat die DEGES mit Schreiben vom 15.01.2025, hier eingegangen am 17.01.2025, eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4 in Bonn, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Dieses Ergebnis wurde am 31.01.2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.