Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer Sprakelbach, 1. Planänderung

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer Sprakelbach auf dem Stadtgebiet von Münster, unweit des Stadtteils Sprakel der Stadt Münster, zwischen Park- und Rastplatz Plugger Heide und Parkplatz Gimbter Heide bei Bau-km 34+689.

Das FBA hat von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens auf Planänderung das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.

Bei dem hiesigen Vorhaben der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) handelt es sich im Wesentlichen um den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes auf der BAB 1 über dem Gewässer Sprakelbach anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung dessen an den 6-streifigen Ausbau (Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00).

Für dieses Vorhaben hat die DEGES mit Schreiben vom 15.01.2025, hier eingegangen am 17.01.2025, eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4 in Bonn, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Dieses Ergebnis wurde am 31.01.2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundesautobahn
A1
Träger des Vorhabens
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen
Ja
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planänderung

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG

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