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FBA eröffnet Linienbestimmungsverfahren zum Bau der Hochrheinautobahn A 98 Hauenstein-Tiegen

Die DEGES hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren zum Bau der Hochrheinautobahn „BAB 98, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – Anschlussstelle Tiegen“ beantragt. Am 26. Januar 2026 beginnt die Auslegung der Unterlagen

Das Vorhaben der Hochrheinautobahn BAB 98 schafft eine West-Ost-Verbindung in Süddeutschland und entlastet die B 34. Es gibt zehn Bauabschnitte, wobei einige bereits fertig sind. Die Variante B2a wurde als Vorzugsvariante vorgeschlagen.

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) arbeitet im Namen und im Auftrag Autobahn GmbH des Bundes, die für den Bund als Träger der Straßenbaulast handelt.

Auslegung

Die Unterlagen werden vom 26. Januar bis einschließlich 25. Februar 2026 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie hier.

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