Wenn sich Ihr Anliegen ggf. auch andere Behörden im Geschäftsbereich des BMV oder Die Autobahn GmbH des Bundes einbezieht, kann es sinnvoll sein, Ihre Daten an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt allein zu dem Zweck, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten und zu beantworten. Von der Weiterleitung sind alle von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen.
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Wenn sich Ihr Anliegen auf einen Sachverhalt bezieht, für welches das FBA nicht zuständig ist, erfolgt durch das FBA keine Weiterleitung an die zuständige Behörde. Das FBA informiert Sie in diesem Fall über die Nicht-Zuständigkeit und kann Hinweise geben, welche Behörde oder Dritte die richtigen Adressaten für Ihr Anliegen sind.
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