Veröffentlicht am:
Straßenrecht und Aufsicht
Die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Abteilung ergeben sich im Wesentlichen aus § 2 Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz und § 9 sowie § 23 Bundesfernstraßengesetz. Diese lassen sich in die Wahrnehmung von gesetzlichen (Eigen-)aufgaben und Unterstützungsaufgaben des Bundesverkehrsministeriums unterteilen.
Gesetzliche Aufgaben des FBA sind die Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH des Bundes, die Bearbeitung von anbaurechtlichen Genehmigungsverfahren in den Sonderbauzonen der Autobahnen sowie die Ordnungswidrigkeiten für entsprechend bewährte straßenrechtliche Sachverhalte, wie zum Beispiel die missbräuchliche Dauernutzung von Autobahnparkplätzen. Die Kolleginnen und Kollegen bearbeiten zudem widmungsrechtliche- und Linienbestimmungsverfahren an Bundesstraßen, deren Planung und Bau in Auftragsverwaltung des Bundes auch weiterhin die Länder durchführen.
Im Weiteren unterstützt das Fernstraßen-Bundesamt mit seiner fachlichen Expertise das Bundesverkehrsministerium unter anderem bei Gesetzgebungsvorhaben vor allem im Kontext des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie des Natur-, Klima,- Immissions- und Lärmschutzes und bei untergesetzlichen Regelungen. Mit unserer Beteiligung in der Gremienarbeit und bei der Leitung von Gremien haben unsere Beschäftigten wichtige Aufgaben zur Weiterentwicklung der Verwaltungsarbeit und damit der Planungsbeschleunigung, Standardisierung und Erhöhung der Anwendungssicherheit übernommen.
Der Fokus unserer Mitarbeitenden ist dabei stets auf die Umsetzung der übergeordneten Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Verfahrensbeschleunigung gerichtet.

„Das deutsche Autobahnnetz hat als Verkehrsweg für Verbindungsverkehre und als Transportstrecke eine wichtige Bedeutung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Autobahnnetzes als Verkehrsweg zu unterstützen. Zu verstehen ist dies als ein ständiger Dialog zwischen den baulichen und verkehrlichen Interessen sowie deren Umwelt und Umfeld. Wir arbeiten an transparenten, effizienten Prozessen und entwickeln die Digitalisierung der Bearbeitung kontinuierlich weiter. Gute Ergebnisse im Kontext dieser Anforderungen sind für uns wichtig - egal ob bei der Wahrnehmung unserer originär gesetzlichen Aufgaben, unserer Unterstützung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Aufsicht über die Auftragsverwaltungen der Länder und der Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH des Bundes.“
Torsten Riedel, Abteilungsleiter