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Verwaltungsbehörde Tunnel
Das Fernstraßen-Bundesamt ist Verwaltungsbehörde für Tunnel mit einer Länge von mindestens 400 m, die sich in Zuständigkeit der Autobahn GmbH und somit in der Baulast des Bundes befinden.
Die Autobahn GmbH des Bundes ist verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb einschließlich Unterhaltung und Instandsetzung der Tunnel im Zuge von Autobahnen und vereinzelter Bundesstraßen.
Aufgabe der Verwaltungsbehörde [Tunnel] ist sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Sicherheit eines Tunnels entsprechend den Richtlinien (EU-Tunnelrichtlinie, RE-ING Teil 3) eingehalten werden.
Daraus leiten sich u. a. folgende Aufgaben ab:
- Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben aus den Regelwerken, vor allem hinsichtlich betriebs- und verkehrstechnischer Ausstattung im Tunnel und Organisation,
- Prüfung von Unterlagen in den Phasen Planung, Bau und Betrieb (bspw. Sicherheitsdokumentation, Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Gutachten, etc.),
- Genehmigung der Inbetriebnahme eines Tunnels bei Erstöffnung und Wiedereröffnung nach Sanierung, Genehmigung der Inbetriebnahme bei geänderter Betriebsform,
- Beauftragung der Untersuchungsstelle mit der Durchführung der wiederkehrenden Inspektion und Prüfung der daraus resultierenden Inspektionsberichte,
- Auswertung von Bränden und Unfällen im Tunnel,
- Teilnahme an Brandversuchen,
- Sicherstellung regelmäßiger Übungen der Einsatzdienste.
Werden im Zuge dieser Aufgaben Abweichungen von den Regelwerken oder Defizite festgestellt, welche die Sicherheit des Tunnelbetriebes und damit der Verkehrsteilnehmer gefährden, leitet die Verwaltungsbehörde [Tunnel] daraus entsprechende Maßnahmen ab.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Verwaltungsbehörde ist die regelmäßige Durchführung von Informationskampagnen, um die Verkehrsteilnehmer zum richtigen Verhalten in Straßentunneln zu informieren. Die Verkehrsteilnehmer erhalten wertvolle Informationen zum richtigen Verhalten im Tunnel sowie bei besonderen Ereignissen, wie bspw. einem Brand, einem Unfall oder einer Panne.