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Widersprüche gegen Entscheidungen der Autobahn GmbH des Bundes und des FBA

Im Widerspruchsverfahren haben Sie die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls ändern oder aufheben zu lassen.

Das Fernstraßen-Bundesamt ist Widerspruchsbehörde

  • für die Entscheidungen der Autobahn GmbH des Bundes, soweit dieser hoheitliche, zum Beispiel straßenverkehrsrechtliche, Aufgaben übertragen wurden, 
  • für Entscheidungen des Fernstraßen-Bundesamtes im Anbaurecht nach § 9 FStrG sowie in Widmungs- und Umstufungsverfahren und bei Verfahren nach dem UIG und IFG.

Wo und wann Sie den Widerspruch einlegen können, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides, den Sie überprüfen lassen wollen.

Ganz allgemein kann gesagt werden, dass der Widerspruch grundsätzlich bei der Stelle einzulegen ist, die den Bescheid erlassen hat. Dabei ist die Widerspruchsfrist zu beachten, die in der Regel einen Monat beträgt. Daneben ist auch die Einhaltung der Form wichtig.   

Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz im FBA und in den Fachverfahren finden Sie hier.

Ihr Kontakt zur Widerspruchsbehörde

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