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Rechts- und Fachaufsicht

Die Autobahn GmbH des Bundes wurde auf gesetzlicher Grundlage mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und agiert daher für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung sowie die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen für den Bund. Das Fernstraßen-Bundesamt ist die Aufsichtsbehörde über die Autobahn GmbH.

Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz (FStrBAG) hat das Fernstraßen-Bundesamt u.a. die Aufgabe der Rechts- und Fachaufsicht über den hoheitlichen Aufgabenbereich der Autobahn GmbH des Bundes übernommen.

Während das Fernstraßen-Bundesamt im Rahmen der Fachaufsicht die Art und Weise der Aufgabenerfüllung überprüft, also das

  • recht- und zweckmäßige,
  • das zielgerichtete,
  • das wirtschaftliche,
  • das qualitative und
  • das einheitliche Handeln

beaufsichtigt, wird im Bereich der Rechtsaufsicht die Einhaltung von Recht und Gesetz überprüft.

Unter die Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH fallen all jene Aufgaben, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die im Rahmen der Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes-Beleihungsverordnung (InfrGGBV) an die Autobahn GmbH des Bundes übertragenen hoheitlichen Aufgaben im Interesse und nach den Maßgaben des Bundes ausgeführt werden. Die in § 1 Abs. 2 InfrGG-Beleihungsverordnung genannten Beleihungstatbestände (u.a. Erklärung zu Schutzwaldungen, Duldungsverfügungen, Sondernutzungserlaubnisse, Maßnahmen zur Beschränkung des Gemeingebrauchs, Sicherheit und Ordnung, usw.) sind abschließend und stecken den Rahmen für den Aufsichtsbereich ab. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung gemäß § 4 Fernstraßengesetz ist hierbei das oberste Ziel.

Weiterhin erstreckt sich die Rechts- und Fachaufsicht auf den Aufgabenbereich der Autobahn GmbH des Bundes als Straßenverkehrsbehörde für Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes.

Für alle anderen Aufgaben, u.a. Planungen und Vergaben der Autobahn GmbH, obliegt die Rechts- und Fachaufsicht dem Bundesministerium für Verkehr (BMV). Die Aufgaben werden im Rahmen der Gesellschafterrechte durch das BMV selbst wahrgenommen. Das BMV kann sich hierfür Dritter als Beauftragte bedienen. Das Fernstraßen-Bundesamt kann ein solcher Beauftragter sein.

Kontaktmöglichkeit

Im Bereich der Rechts- und Fachaufsicht stellt das Referat S4 die zentrale Kontaktstelle zur Autobahn GmbH des Bundes dar, um den Austausch mit anderen Referaten im Fernstraßen-Bundesamt zu koordinieren. Eine Kontaktaufnahme kann über das E-Mail-Postfach erfolgen.

Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz im FBA und in den Fachverfahren finden Sie hier.

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