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Autobahnverzeichnis mit den Fernzielen

Das Autobahnverzeichnis mit den Fernzielen (AVerz) hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt.

Inhalt

Das AVerz enthält alle Straßen, die gemäß § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet sind. Es bildet das Bundesautobahnnetz zu einem festgelegten Datenstand ab und stellt den Verlauf der einzelnen Autobahnen getrennt nach beiden Fahrtrichtungen dar.

Das Verzeichnis enthält Fernziele, Knotenpunkte mit ihren Bezeichnungen und Nummern, angeschlossene Bundesfernstraßen sowie Bundes- und Ländergrenzen. Ebenfalls aufgeführt sind Autobahnmeistereien, Rastanlagen und ausgeschilderte Autohöfe.

Besondere Streckenverhältnisse werden dargestellt, beispielsweise Streckenunterbrechungen, gemeinsam geführte Abschnitte mehrerer Autobahnen (Überlagerungen) sowie Fortsetzungen im benachbarten Ausland.

In das Verzeichnis werden Strecken und Anlagen aufgenommen, die für den Verkehr freigegeben sind oder sich im Bau befinden. Vorhaben, die sich in der Planung befinden, werden nicht berücksichtigt.

Diese Informationen werden im Erfassungsprogramm Straßenverzeichnisse zusammengeführt und fortgeschrieben. Grundlage sind unter anderem die im Bundesinformationssystem Straße (BISStra) geführten Netzdaten.

Herausgabe und Verantwortung

Bis einschließlich 2016 wurde das Autobahnverzeichnis von der damaligen Bundesanstalt für Straßenwesen, heute Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), im Auftrag des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums herausgegeben. An der Erstellung wirkten die Straßenbauverwaltungen der Länder mit.

Mit dem AVerz 2026 führt das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) das Autobahnverzeichnis fort und übernimmt dessen Herausgabe. An der Erstellung der Ausgabe 2026 sind außerdem die Autobahn GmbH des Bundes und die BASt beteiligt.

Das AVerz 2026 ersetzt die Ausgabe aus dem Jahr 2016.

Grundlage der jeweiligen Ausgabe ist der darin ausgewiesene Netzdatenstand. Änderungen, die erst nach diesem Zeitpunkt in die Datengrundlage aufgenommen werden, können daher erst bei einer späteren Fortschreibung berücksichtigt werden.

Download

Das Autobahnverzeichnis wird voraussichtlich Ende 2026 veröffentlicht und steht anschließend an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.

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