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Zentrale Verwaltung von Behelfsbrücken

Der Bund bevorratet zum Zwecke der zivilen Notfallvorsorge bzw. Notfallplanung Straßenbau sogenannte Festbrückengeräte (stählerne D- und S-Behelfsbrückensysteme), um diese beispielsweise in Katastrophenfällen einsetzen zu können. Diese Behelfsbrücken sind so konzipiert, dass in Ereignisfällen zerstörte Verkehrsverbindungen innerhalb kürzester Zeit temporär wiederhergestellt werden können. Um das vorgehaltene Gerät wirtschaftlich einzusetzen, darf ein Teil der Festbrückengeräte bei Baumaßnahmen an Straßenbrücken eingesetzt werden, wenn während der Bauzeit eine Behelfsüberführung erforderlich ist.

Das Referat B3 im Fernstraßen-Bundesamt nimmt die Funktion der zentralen Verwaltung des Behelfsbrückengerätes des Bundes wahr und damit die Verantwortung für Reservierung, Ausleihe und Rückgabe des Behelfsbrückengerätes. So bleibt der Gerätebestand jederzeit für Ereignisfälle einsatzbereit und kann gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.

Die Aufgaben der Zentralen Verwaltung des Behelfsbrückengerätes beinhalten

  • Entgegennahme und Prüfung der von den Antragstellern eingereichten Anträge auf Ausleihe von Behelfsbrückengerät für geplante Baumaßnahmen, Übungen und Katastropheneinsätze;
  • Entscheidung über die Bereitstellung des angeforderten Materials sowie Ausstellung der Reservierungsbestätigungen und der Auslieferungsanweisungen;
  • Koordinierung des Gerätebestandes für Ausleihen im Zuge von Baumaßnahmen im Hinblick auf ausreichenden Vorrat für Katastropheneinsätze;
  • Koordinierung und Überwachung der Einsatzzeiten und fristgerechten Rücklieferungen der Brückenteile in die Brückengerätelager.

Als zentrale Verwaltung ist das FBA damit die zentrale Anlaufstelle im gesamten Ausleihprozess. Von der Antragstellung über die Koordinierung mit den zuständigen Brückenlagern bei der Autobahn GmbH bis zur Überwachung der fristgerechten Rückgabe in die Behelfsbrückenlager. Auf diese Weise stellt das FBA sicher, dass die für die zivile Notfallvorsorge vorgehaltenen Behelfsbrücken auch für die Straßenbaumaßnahmen wirtschaftlich eingesetzt werden können, ohne dass ihre Verfügbarkeit für den Ereignisfall beeinträchtigt wird.

Die für einen Ausleihvorgang zugrundeliegenden Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ) können kostenfrei auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen heruntergeladen werden.
 

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