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Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als Dienstherr der Beamtinnen und Beamten bei der Autobahn GmbH
Das FBA ist der Dienstherr für alle Beamtinnen und Beamten, welche im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung von den Ländern hierher versetzt und anschließend der Autobahn GmbH zugewiesen wurden bzw. für die Aufnahme einer Tätigkeit als Tarifbeschäftigte bei der Autobahn GmbH vom FBA beurlaubt wurden. Zuständig für die personalwirtschaftliche Betreuung dieser Beamtinnen und Beamten im FBA ist das Referat Z4 - Personalverwaltung Autobahn GmbH.
Dem FBA obliegen als Dienstherr alle statusrechtlichen Entscheidungen, wie z. B.
- Ernennungen und Beförderungen,
- Vergabe von Leistungsbesoldung,
- Gewährung von Teilzeit und Elternzeit,
- Genehmigung von Nebentätigkeiten,
- Durchführung von Beurteilungsverfahren,
- Entscheidung über die Anerkennung von Unfällen als Dienstunfälle,
- Durchführung von Disziplinarverfahren,
- Versetzungen in den Ruhestand etc.
Dem FBA obliegt ferner die Rechtsaufsicht darüber, dass die Autobahn GmbH die beamtenrechtlichen Bestimmungen des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes und anderer jeweils geltender Gesetze und Rechtsverordnungen beachtet.
Geschützter Bereich für die Beamtinnen und Beamten der Autobahn GmbH
Informationen (z. B. Themenpapiere), Mitteilungen, Formulare und Kontaktdaten für die Beamtinnen und Beamten bei der Autobahn GmbH hat das FBA in einem internen geschützten Bereich zusammengestellt. Das Passwort erhalten die zugangsberechtigten Beamtinnen und Beamten vom Referat Z4, Personalverwaltung Autobahn GmbH des Fernstraßen-Bundesamtes.
Kontakt
Das Referat Z4 – Personalverwaltung Autobahn GmbH steht Ihnen gern für Anfragen
unter der E-Mail-Adresse: RefZ4@fba.bund.de zur Verfügung.
Hinweise für Beamtinnen und Beamte bei der Autobahn GmbH
Besoldungsrechtliche Aspekte
Das Themenpapier gibt u.a. einen Überblick über die Besoldungsstruktur auf Bundesebene. Zudem wird das Verfahren zur Berechnung der Dienstbezüge bei einer Versetzung vom Land zum Bund dargestellt.
Beispiele für eine Ausgleichszulage nach § 13 und § 19b Bundesbesoldungsgesetz
Das Themenpapier gibt Hinweise zur Ausgleichszulage, die aufgrund der Versetzung vom Land zum Bund gewährt werden kann.
Informationen zum Beihilferecht des Bundes
Das Themenpapier erläutert den Beihilfeanspruch, die Antragstellung Beihilfe, den Beihilfebemessungssatz sowie Eigenbehalte und die Belastungsgrenze.
Informationen zum Ruhegehalt
Das Themenpapier geht auf die Versorgung bei Eintritt in den Ruhestand ein und thematisiert hierbei u.a. ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sowie Dienstzeiten und den Ruhegehaltssatz.