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B 312, Linienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehungen Ringschnait, Ochsenhausen und Edenbachen

28. April 2021 | Das Fernstraßen-Bundesamt hat die vom Land Baden-Württemberg vorgeschlagene Linienführung „Linie A – B 312 alt – Linie H 5“ für die Ortsumgehung Ringschnait, Ochsenhausen und Edenbachen im Zuge der B 312 bestimmt. Damit ist das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen.

Die bestimmte Linie bildet die Grundlage für die weitere Planung. Die genaue Ausgestaltung der Trasse wird im weiteren Planungsverlauf konkretisiert.

Vorhaben

Das Land Baden-Württemberg plant die Ortsumgehung Ringschnait, Ochsenhausen und Edenbachen im Zuge der B 312. Der bestimmte Streckenzug ist rund 14,8 Kilometer lang und besteht aus der Linie A als Südumfahrung von Ringschnait, der Mitbenutzung der bestehenden B 312 zwischen Ringschnait-Ost und Ochsenhausen-West sowie der Linie H5 im Bereich Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen mit einer Führung nördlich von Goppertshofen. 
Mit dem Vorhaben sollen insbesondere die Ortsdurchfahrten von Ringschnait, Ochsenhausen und Edenbachen entlastet und eine leistungsfähige und verkehrssichere Straßenverbindung zwischen der B 30 und der A 7 geschaffen werden.
Für die einzelnen Ortsumgehungen wurden im Rahmen der Planung mehrere Varianten untersucht. Die bestimmte Linie „Linie A – B 312 alt – Linie H 5“ entspricht der Empfehlung der Umweltverträglichkeitsstudie.

Verfahrensverlauf

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beantragte am 1. Juli 2020 beim damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Linienbestimmung nach § 16 FStrG. Zum 1. Januar 2021 ging die Zuständigkeit für die Linienbestimmung von Bundesfernstraßen auf das Fernstraßen-Bundesamt über. Das Verfahren wurde anschließend vom Fernstraßen-Bundesamt abschließend bearbeitet.

Der Linienbestimmung war ein Raumordnungsverfahren vorausgegangen. Dieses wurde am 28. Juni 2018 durch das Regierungspräsidium Tübingen eingeleitet. Die raumordnerische Beurteilung wurde am 31. Juli 2019 abgeschlossen. Die später bestimmte Linienführung wurde dabei als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar und als raumordnerisch günstigste Lösung bewertet.

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens war bereits im Raumordnungsverfahren geprüft worden.

Zuständige Behörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Baden-Württemberg
Träger des Vorhabens: Land Baden-Württemberg
Abgeschlossen: Ja
UVP-Pflicht: Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren durchgeführt
Entscheidungstyp: Linienbestimmung

Weiterführende Unterlagen

Übersichtslageplan
Download: Übersichtslageplan der festgelegten Linienführung  (nicht barrierefrei) [PDF, 3 MB]
 

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