B 7n, Linienbestätigung für den Neubau von der Anschlussstelle Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480)

Quelle: U03 Übersichtslageplan der Varianten (vorgelegte Unterlagen zur Prüfung des Vorhabens)
Das Fernstraßen-Bundesamt hat die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Variantenkombination 1-2-7-5/6 für die Planung und Linienführung bestätigt. Damit ist das Verfahren zur Linienbestätigung abgeschlossen.
Die bestätigte Linie bildet die Grundlage für die weitere Planung. Die genaue Ausgestaltung der Trasse wird im weiteren Planungsverlauf konkretisiert.
Das Vorhaben
Der Landesbetrieb plant den Neubau der B 7n von der Anschlussstelle Nuttlar an der A 46 bis zur B 480 nördlich von Brilon. Die Strecke ist rund 11,6 Kilometer lang. In den Neubauabschnitten ist die B 7n überwiegend dreistreifig im sogenannten 2+1-System vorgesehen. Im Bereich der bestehenden Ortsumgehung Brilon und der anschließenden Strecke bis zur B 480 sind zweistreifige Abschnitte mit zusätzlichen Überholfahrstreifen in den Steigungsbereichen geplant.
Verfahrensverlauf
Der Landesbetrieb beantragte am 29. August 2024 beim Fernstraßen-Bundesamt die Durchführung der Linienbestimmung. Am 28. März 2025 wurde ergänzend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, welche im Juli 2026 abgeschlossen wurde. Während des laufenden Verfahrens wurde § 16 des Bundesfernstraßengesetzes geändert. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung am 29. Juli 2026 wurde die bisherige Linienbestimmung durch die Linienbestätigung ersetzt.
Nach der neuen Rechtslage ist für die Linienbestätigung kein förmliches Verwaltungsverfahren und insbesondere keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für die B 7n war zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden bei der Linienbestätigung berücksichtigt.
zuständige Behörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Träger des Vorhabens: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Abgeschlossen: Nein
Umweltverträglichkeitsprüfung: durchgeführt im Trägerverfahren der Linienbestimmung
Entscheidungstyp: Linienbestimmung
Weiterführende Unterlagen:
UVP-Portal des Bundes
Link zum UVP-Portal folgt
Übersichtslageplan
Download: Übersichtslageplan der bestätigten Linie herunterladen (nicht barrierefrei) [PDF, 5 MB]