Zum Inhalt springen

Veröffentlicht am:

A 98, Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung Bau der Hochrheinautobahn, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – Anschlussstelle Tiengen

19. Januar 2026 | Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt im Namen und im Auftrag der für den Bund als Träger der Straßenbaulast handelnden Gesellschaft Die Autobahn GmbH des Bundes die Durchführung des Vorhabens und hat am 7. November 2025 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt.

Das Vorhaben betrifft die Hochrheinautobahn BAB 98, die eine West-Ost-Verbindung zwischen den Bundesautobahnen 5 und 81 in Baden-Württemberg und Bayern schaffen soll. Ziel ist es, die Bundesstraße B34 zu entlasten. Das Gesamtvorhaben ist in zehn Bauabschnitte unterteilt, wobei einige bereits fertiggestellt und in Betrieb sind. Der Untersuchungsraum der Bauabschnitte 8 und 9 umfasst etwa 2.960 ha und beinhaltet Städte wie Laufenburg und Waldshut-Tiengen. Verschiedene Varianten werden hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie Umweltauswirkungen beschrieben. Die DEGES schlägt die Variante B2a als Vorzugsvariante vor.

zuständige Behörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Baden-Württemberg
Bundestraße: BAB 98
Träger des Vorhabens: DEGES im Namen und im Auftrag der für den Bund als Träger der Straßenbaulast handelnden Gesellschaft Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen: Nein
UVP-Pflicht: Ja
Entscheidungstyp: Linienbestimmung

Bekanntmachung über die Auslegung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren:
Link zur Bekanntmachung (nicht barrierefrei) [PDF, 146 KB]

Auslegungsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren über einen Externen Link zum BSCW-Server:
Link zum BSCW-Server

Cookies