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A 10/ A 24, 6-streifiger Ausbau nördlich AS Neuruppin bis östlich AS Oberkrämer
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „BAB 10 BAB 24, 6-streifiger Ausbau der A10 / A24 nördlich AS Neuruppin bis östlich AS Oberkrämer, VKE 1221", Planänderung Maßnahme E1
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, plant die Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau der Autobahnen A 24 / A 10 nördlich der AS Neuruppin bis östlich der AS Oberkrämer festgesetzten landschaftspflegerischen Maßnahme E 1 (1).
Bei der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahme E 1 (1) handelt es sich um den Rückbau von ehemals militärisch genutzten Einrichtungen und Flächen in der Beetzer / Rüthnicker Heide, innerhalb der Landkreise (LK) Oberhavel (OHV) und Ostprignitz-Ruppin (OPR) im Land Brandenburg.
Im Zuge einer aktuellen detaillierten Flächenprüfung wurde ein Defizit hinsichtlich des umsetzbaren Entsiegelungspotentials von ca. 0,5 ha innerhalb der mit dem Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau A 24 / A 10 planfestgestellten Maßnahmenflächen festgestellt. Daher werden in diesem Umfang weitere Entsiegelungsflächen, die ebenfalls innerhalb der Flächenkulisse der Rüthnicker Heide im Umfeld der planfestgestellten Flächen liegen, noch zusätzlich aufgenommen und planfestgestellt.
Das Fernstraßen-Bundesamt hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Planfeststellungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Brandenburg
Bundesautobahn: A 10, A 24
Träger des Vorhabens: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen: Nein
UVP-Pflicht: Nein
Entscheidungstyp: Planfeststellung