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A 100, Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage

BAB 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm, Abschnitt-Nr. 90 / Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992 in Berlin

Gegenstand des Vorhabens war der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn (BAB) 100 zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke in Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die DEGES GmbH hat namens und in Vollmacht der Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 10.07.2025 den Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens zurückgenommen.

Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Veröffentlichung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre, § 9a Absatz (Abs.) 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), ist aufgehoben. Aus der betreffenden Planung resultierende Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.

Das Vorkaufsrecht gemäß § 9a Abs. 6 FStrG des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.

Ausblick
Die am Planfeststellungsverfahren Beteiligten werden über die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens gesondert informiert.

Planfeststellungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Hannover
Bundesland: Berlin
Bundesautobahn: A 100
Träger des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen: Ja
UVP-Pflicht: Ja
Entscheidungstyp: Planfeststellung

Bekanntmachung Einstellung des Planfeststellungsverfahrens
 

Bekanntmachung (nicht barrierefrei) [PDF, 13 KB]

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