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Aufgaben und Organisation der Bundesoberbehörde
Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine selbstständige, einstufige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in Bundesverwaltung. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) nimmt es überwiegend hoheitliche Aufgaben wahr.

Das FBA ist u.a. zuständig für:
- die Widmung, Umstufung und Einziehung,
- die Erteilung des Einverständnisses zur Widmungs- und Aufstufungsentscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde zu Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
- die Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesfernstraßen,
- die Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einschließlich der vorgeschriebenen Anhörungen, und
- die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH,
- Unterstützung des BMV in Bezug auf die Bundesfernstraßen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Auftragsverwaltung der Länder, Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.
Organisation und Struktur innerhalb des FBA
Neben dem Hauptsitz Leipzig hat das Fernstraßen-Bundesamt Standorte in Bonn, Gießen und Hannover.
Folgende Aufgaben werden in unterschiedlicher Ausprägung wahrgenommen:
- Planfeststellung,
- Personalverwaltung,
- Bau- und Straßenrecht,
- Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH
Organisationsplan des Hauptsitzes Leipzig sowie der drei Standorte
FBA-Aktenplan
Gemäß § 11 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sind Behörden verpflichtet, Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen.