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Aufgaben und Organisation der Bundesoberbehörde

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine selbstständige, einstufige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in Bundesverwaltung. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) nimmt es überwiegend hoheitliche Aufgaben wahr.

Das FBA ist u.a. zuständig für:

  • die Widmung, Umstufung und Einziehung,
  • die Erteilung des Einverständnisses zur Widmungs- und Aufstufungsentscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde zu Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
  • die Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesfernstraßen,
  • die Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einschließlich der vorgeschriebenen Anhörungen, und
  • die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH,
  • Unterstützung des BMV in Bezug auf die Bundesfernstraßen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Auftragsverwaltung der Länder, Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.

Organisation und Struktur innerhalb des FBA

Neben dem Hauptsitz Leipzig hat das Fernstraßen-Bundesamt Standorte in Bonn, Gießen und Hannover.

Folgende Aufgaben werden in unterschiedlicher Ausprägung wahrgenommen:

  • Planfeststellung,
  • Personalverwaltung,
  • Bau- und Straßenrecht,
  • Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH

Organisationsplan des Hauptsitzes Leipzig sowie der drei Standorte

FBA-Aktenplan

Gemäß § 11 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sind Behörden verpflichtet, Organisations- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen.

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