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Aufsichtsbehörde
Die Autobahn GmbH des Bundes wurde auf gesetzlicher Grundlage mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und agiert daher für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung sowie die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen für den Bund. Das Fernstraßen-Bundesamt ist die Aufsichtsbehörde über die Autobahn GmbH.
Für unsere Zuständigkeit bedeutet dies, wir haben die Art und Weise der Aufgabenerfüllung im Blick. Dazu gehört das recht- und zweckmäßige, das zielgerichtete, das wirtschaftliche, das qualitative und das einheitliche Handeln der Autobahn GmbH.
Als Aufsichtsbehörde ist das FBA Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch andere Behörden für Fälle, in denen insbesondere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Autobahn GmbH des Bundes im hoheitlichen Bereich bestehen.