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Aufsichtsbehörde

Die Autobahn GmbH des Bundes wurde auf gesetzlicher Grundlage mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und agiert daher für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung sowie die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen für den Bund. Das Fernstraßen-Bundesamt ist die Aufsichtsbehörde über die Autobahn GmbH.

Für unsere Zuständigkeit bedeutet dies, wir haben die Art und Weise der Aufgabenerfüllung im Blick. Dazu gehört das recht- und zweckmäßige, das zielgerichtete, das wirtschaftliche, das qualitative und das einheitliche Handeln der Autobahn GmbH. 

Als Aufsichtsbehörde ist das FBA Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch andere Behörden für Fälle, in denen insbesondere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Autobahn GmbH des Bundes im hoheitlichen Bereich bestehen. 

Kontaktformular

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Wenn sich Ihr Anliegen ggf. auch andere Behörden im Geschäftsbereich des BMV oder Die Autobahn GmbH des Bundes einbezieht, kann es sinnvoll sein, Ihre Daten an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt allein zu dem Zweck, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten und zu beantworten. Von der Weiterleitung sind alle von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen.

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Wenn sich Ihr Anliegen auf einen Sachverhalt bezieht, für welches das FBA nicht zuständig ist, erfolgt durch das FBA keine Weiterleitung an die zuständige Behörde. Das FBA informiert Sie in diesem Fall über die Nicht-Zuständigkeit und kann Hinweise geben, welche Behörde oder Dritte die richtigen Adressaten für Ihr Anliegen sind.

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Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. Unter [Datenschutz] finden Sie eine ausführliche Darstellung der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme. Sie können der Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weiterleitung Ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@fba.bund.de widersprechen.

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