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FAQs für Bewerbungen

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Ihre Bewerbung beim FBA.

1. Sind Initiativbewerbungen erwünscht?

1. Sind Initiativbewerbungen erwünscht?

Da unsere Stellenausschreibungen sehr spezifisch auf bestimmte Kompetenzen und Fachgebiete zugeschnitten sind, haben Initiativbewerbungen wenig Aussicht auf Erfolg. Bitte senden Sie uns nur Bewerbungen auf aktuelle Ausschreibungen. 

2. Wo erfahre ich, welche Stellen momentan ausgeschrieben sind?

2. Wo erfahre ich, welche Stellen momentan ausgeschrieben sind?

Einen Überblick über das aktuelle Angebot erhalten Sie hier. Dort gelangen Sie zu unserer Jobbörse sowie zum Elektronischen Bewerbungsverfahren (EBV), wo Sie nach aktuellen Ausschreibungen suchen können.

3. Wie stehen meine Jobchancen, wenn ich bislang nicht im öffentlichen Dienst war?

3. Wie stehen meine Jobchancen, wenn ich bislang nicht im öffentlichen Dienst war?

Für uns zählen Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten. In unseren Ausschreibungen finden Sie gelegentlich Verweise auf Laufbahngruppen oder -befähigungen, für die es immer eine Bildungsentsprechung für Bewerberinnen und Bewerber gibt, die bislang noch nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet haben. Das Bundesinnenministerium hat hier eine kurze Übersicht zusammengestellt, die das sehr gut darstellt. Wir sind dankbar für frischen Wind, externes Praxiswissen und neue Sichtweisen, deshalb sind wir offen für "Verwaltungsquereinsteiger". Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

4. Ich habe ein passendes Angebot gefunden. Was sind die nächsten Schritte?

4. Ich habe ein passendes Angebot gefunden. Was sind die nächsten Schritte?

Ihre Bewerbung erfolgt über das EBV. Sie registrieren sich online und hinterlegen mit Ihrer ersten Bewerbung Ihr Kandidatenprofil, welches Sie später erneut nutzen können. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Bewerbung(en), können Daten ergänzen und den Status Ihrer Bewerbung ansehen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen „Job-Agenten“ anzulegen. Die technische Betreuung des EBV erfolgt durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Mehr Informationen finden Sie auf der EBV-Einstiegsseite.

5. Welche Unterlagen sind für das EBV regelmäßig erforderlich?

5. Welche Unterlagen sind für das EBV regelmäßig erforderlich?

  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis der abgeschlossenen Schulausbildung bzw. das aktuelle Zeugnis,
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung,
  • Nachweis über Studienabschluss – Studienabschlussurkunde und Studienabschlusszeugnis (Diplom, Magister, Staatsexamen / Staatsprüfung, Bachelor, Master, etc.),
  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen und
  • soweit vorhanden, qualifizierte Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber als Nachweis Ihres bisherigen Werdegangs bzw. dienstliche Beurteilungen.

Bitte beachten Sie stets den genauen Wortlaut der Stellenausschreibungen, denen Sie die jeweils im Einzelfall erforderlichen Unterlagen entnehmen können. Achten Sie ferner auf die max. Anhanggröße von 20 MB (pro Anlage max. 2 MB, max. 25 Anlagen) und auf die erlaubten Dateitypen (pdf, jpg, jpeg, doc/docx, rtf, gif, tif, xls/xlsx).

6. Ich habe mich beim FBA beworben. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

6. Ich habe mich beim FBA beworben. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Das Referat Personal führt das Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung so zügig wie möglich durch. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt, um die Auswahl rechtskonform und fair zu gestalten. Sobald eine belastbare Auskunft möglich ist, erhalten Sie Nachricht von uns.

7. Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das EBV nutze?

7. Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das EBV nutze?

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange verarbeitet werden, wie es aus Gründen der Erforderlichkeit im Rahmen einer Rechtsgrundlage zulässig ist. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsdaten gemäß § 15 Abs. 4 AGG i.V.m § 61b Abs. 1 ArbGG 6 Monate ab Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden. Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Datenschutz.

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