A 14, Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für das Vorhaben BAB 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin, Anschlussstelle Seehausen Nord – Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg hat das FBA festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen im Bereich der Hansestadt Seehausen (Altmark) im Landkreis Stendal:
- Reduzierung der Nutzbreite der Krugbrücke (Bw 120.1A) von 10,00 m auf 8,50 m,
- Anpassung des Baufeldes im Bereich der Krugbrücke,
- Anpassung der Böschungsunterkanten der Wirtschaftswege Nr. 09 und 10,
- Anpassung der Katasterdaten.
Das FBA hat Im Rahmen der 1. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15.Februar 2019 festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den Link: https://beteiligung.bund.de/V?s=V-F100024.