A 14, Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für das Vorhaben A 14, Verkehrskosteneinheit 3.2b, 2. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2017 hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen im Bereich der Stadt Wittenberge im Landkreis Prignitz:
- Anpassung der Grabenverlegung des Vogelsiedlungsgrabens,
- Anpassung der Wartungsfläche vor der Stützwand BW 51,
- Schächte westlich und östlich der BAB 14 im Bereich der Abwasserdruckleitung,
- Anpassung des Wendehammers östlich der BAB (Feuerwehrzufahrt),
- Anpassung der Zaunanlage eines Gewerbebetriebes.
Das FBA hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den Link zum Antrags und Beteiligungsportal.