A 40, Planänderung im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn
Das FBA hat dem Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40). Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost an der künftigen BAB 40 (heutige B 1).
Die DEGES strebt an, demnächst den Antrag auf Planänderung von unwesentlicher Bedeutung nach § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beim FBA einzureichen.
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