A 7, Keine UVP-Pflicht Tank- und Rastanlage Harburger Berge West
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Rahmen einer beantragten Plangenehmigung die Erweiterung der bestehenden Tank- und Rastanlage Harburger Berge West.
Von Amts wegen erfolgte die Prüfung, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. Das FBA hat das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
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