Rudolf-Wissell-Brücke: Bahnübergang für Bauvorbereitung erlaubt
Veröffentlicht am: 19. Oktober 2026

Um die Zugänglichkeit der Baustelle zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke abzusichern, kann die DEGES jetzt schon einen bauzeitlichen Bahnübergang errichten.
Das „A 100/ A 111, Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg“ wurde 2023 eröffnet. Im Ergebnis der Erörterungstermine vom April 2025 waren Planänderungen erforderlich geworden, die die DEGES derzeit vorbereitet. Nach deren Vorliegen kann das FBA die Unterlagen zeitnah prüfen. Um keine Zeit zu verlieren, hat die DEGES parallel dazu bereits bauvorbereitende Maßnahmen vorzuziehen beantragt. So wurde heute die Errichtung eines provisorischen Bahnübergangs über die eingleisige Fernbahnstrecke 6179 einschließlich der zugehörigen bauzeitlichen Anschlussflächen, Sperr- und Sicherungseinrichtungen angeordnet.
Die Herstellung ist an die Sperrpausen gebunden, die bereits mit der DB InfraGO AG abgestimmt worden sind. Eine Umdisponierung der Sperrpausen ließe sich nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf realisieren. Ohne die vorgezogene Herstellung würde sich der Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke insgesamt verzögern. Im Hinblick auf den schlechten Erhaltungszustand der Bestandsbrücke und ihrer Verkehrsbedeutung im Autobahnnetz ist jede weitere Verzögerung zu vermeiden.
Die Zulassung der vorbereitenden Maßnahme ersetzt nicht die Planfeststellung und trifft keine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Gesamtprojekts.
