Veröffentlicht am:
Rastanlagen

Luftbild einer LKW-Rastanlage
Auf dem rund 13.000 Kilometern umfassenden Autobahnnetz in Deutschland stehen den Verkehrsteilnehmern etwa 440 bewirtschaftete Rastanlagen und weitere 1.500 unbewirtschaftete Rastanlagen zur Verfügung. Ziel des Bundes ist ein modernes, bedarfsgerechtes Rastanlagensystem. Zwischen bewirtschafteten Rastanlagen mit Nebenbetrieben wird ein Regelabstand von 50 bis 60 Kilometern angestrebt. Dazwischen sollen für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern unbewirtschaftete Rastanlagen im Abstand von 15 bis 20 Kilometern zur Verfügung stehen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) für Rastanlagenplanungen dienen insbesondere der Ermittlung des Lkw-Stellplatzbedarfs. Sie stellen sicher, dass der Bau, die Erweiterung bzw. der Betrieb öffentlicher Rastanlagen den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung muss die Autobahn GmbH des Bundes immer dann durchführen, wenn ein Um-, Aus- oder Neubau einer öffentlichen Rastanlage geplant wird. Sie ist Bestandteil eines jeden Standortkonzeptes für bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen.
WU-Tool Rastanlagen
Das „WU-Tool Rastanlagen“ soll der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie dessen Auswertung dienen. Das Fernstraßen-Bundesamt aktualisiert dieses Instrument im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr regelmäßig.