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A 9, Planfeststellungsverfahren zu Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben

Errichtung von Lärmschutzwänden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmvorsorge zum Gegenstand. Die Lärmschutzwände werden von km 146+437,79 bis 147+764,54 entlang der Richtungsfahrbahn München und von km 147+076,72 bis 148+191,50 entlang der Richtungsfahrbahn Berlin errichtet.

Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau).

Für das oben genannte Vorhaben wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Planfeststellungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Bundesautobahn: A 9
Träger des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen: Ja
UVP-Pflicht: Nein
Entscheidungstyp: Planfeststellung

Planfeststellungsbeschluss vom 31.03.2025

Planfeststellungsbeschluss (nicht barrierefrei) [PDF, 2 MB]

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