Das FBA hat dies im Zuge der 1. Planänderung für das Vorhaben im Streckenabschnitt Anschlussstelle Dahlenwarsleben – Landesgrenze Sachsen-Anhalt/ Brandenburg festgestellt.
Das FBA hat die Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs aktualisiert. Beiträge von allen Ländern und der Autobahn GmbH des Bundes sind darin eingeflossen.
Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zwischen Anschlussstelle Bochum-Riemke und Autobahnkreuz Herne festgestellt.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Vorhabenträgerin DEGES, hat die Zulassung des Vorhabens beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Heute beginnt die Auslegung der Planunterlagen.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, hat die Zulassung des UVP-pflichtigen Bauvorhabens beantragt. Dafür hat das FBA nun das Planfeststellungsverfahren eröffnet und nimmt in einem ersten Schritt die Auslegung der Planunterlagen vor.
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Das FBA hat heute eine vorläufige Anordnung nach § 17 Abs. 2 FStrG für das im Planfeststellungsverfahren befindliche Vorhaben „BAB 59 – 6-streifiger Ausbau von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg (BAB 40) bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh“ erlassen.
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Für das Vorhaben sechsstreifiger Ausbau zwischen Anschlussstelle Bochum-Riemke und Autobahnkreuz Herne wurde der Antrag der Autobahn GmbH des Bundes vom 7. Juni 2024 genehmigt.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 28. April 2025 beginnt die Auslegung der Unterlagen.
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