Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Rahmen einer beantragten Plangenehmigung die Erweiterung der bestehenden Tank- und Rastanlage Harburger Berge West.
Die Anwendung von neuen Bauprodukten und neuen Bauverfahren, die noch nicht durch Regelwerke bzw. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen abgedeckt sind, benötigen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die Baulastträger.
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Die Autobahn GmbH des Bundes hatte die Feststellung beantragt, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht.
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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, hat am 6. Mai 2025 die Zulassung des UVP-pflichtigen Bauvorhabens beantragt. Heute beginnt die Auslegung der Planunterlagen.
Das FBA hat dies im Zuge der 1. Planänderung für das Vorhaben im Streckenabschnitt Anschlussstelle Dahlenwarsleben – Landesgrenze Sachsen-Anhalt/ Brandenburg festgestellt.
Das FBA hat die Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs aktualisiert. Beiträge von allen Ländern und der Autobahn GmbH des Bundes sind darin eingeflossen.
Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zwischen Anschlussstelle Bochum-Riemke und Autobahnkreuz Herne festgestellt.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Vorhabenträgerin DEGES, hat die Zulassung des Vorhabens beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Heute beginnt die Auslegung der Planunterlagen.