Die Auslegung der Planunterlagen für das Vorhaben im Landkreis Oder-Spree in der Gemeinde Grünheide (Mark) und in der Stadt Erkner in Brandenburg beginnt heute.
Das Bundesstraßenverzeichnis 2025 (BVerz) liegt in überarbeiteter Fassung vor. Erstmals ist das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) für die Fortschreibung des Verzeichnisses verantwortlich.
Für das Vorhaben A 14, Verkehrskosteneinheit 3.2b, 2. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2017 hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Rahmen einer beantragten Plangenehmigung die Erweiterung der bestehenden Tank- und Rastanlage Harburger Berge West.
Die Anwendung von neuen Bauprodukten und neuen Bauverfahren, die noch nicht durch Regelwerke bzw. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen abgedeckt sind, benötigen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die Baulastträger.
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Die Autobahn GmbH des Bundes hatte die Feststellung beantragt, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht.
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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, hat am 6. Mai 2025 die Zulassung des UVP-pflichtigen Bauvorhabens beantragt. Heute beginnt die Auslegung der Planunterlagen.