Die Anhörung aufgrund geringfügiger Änderungen in der Antragsunterlage findet bis 22. Dezember 2025 statt. Im Anschluss kann der Planfeststellungsbeschluss finalisiert werden.
Wir gehen in die dritte Runde: Die Tunnelsicherheitskampagne startet eine weitere Social Media Welle mit neuen Spots! Dieses Mal hören wir sprechenden Tunnelröhren zu, die sich selbst davon überzeugen wollen, dass sie für Höheres gebohrt sind. Mit Recht!
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Das FBA überprüft geplante Anbauten im Nahbereich der Autobahnen und Bundesstraßen auf ihre Vereinbarkeit mit straßenrechtlichen Belangen, etwa auch Photovoltaikanlagen.
Sie gibt einen Überblick über die realisierten Bauabschnitte der Bundesautobahnprojekte des Bedarfsplans differenziert nach Neubaustrecken und Erweiterungsstrecken.
Für die Planänderung zur Mautstation im Bauabschnitt 4 zwischen den A 281- Anschlussstelle Bremen-Gröpelingen und Bremen-Seehausen hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
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Die Auslegung der Planunterlagen für das Vorhaben im Landkreis Oder-Spree in der Gemeinde Grünheide (Mark) und in der Stadt Erkner in Brandenburg beginnt heute.
Das Bundesstraßenverzeichnis 2025 (BVerz) liegt in überarbeiteter Fassung vor. Erstmals ist das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) für die Fortschreibung des Verzeichnisses verantwortlich.
Für das Vorhaben A 14, Verkehrskosteneinheit 3.2b, 2. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2017 hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.