Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, hat die Zulassung des UVP-pflichtigen Bauvorhabens beantragt. Dafür hat das FBA nun das Planfeststellungsverfahren eröffnet und nimmt in einem ersten Schritt die Auslegung der Planunterlagen vor.
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Das FBA hat heute eine vorläufige Anordnung nach § 17 Abs. 2 FStrG für das im Planfeststellungsverfahren befindliche Vorhaben „BAB 59 – 6-streifiger Ausbau von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg (BAB 40) bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh“ erlassen.
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Für das Vorhaben sechsstreifiger Ausbau zwischen Anschlussstelle Bochum-Riemke und Autobahnkreuz Herne wurde der Antrag der Autobahn GmbH des Bundes vom 7. Juni 2024 genehmigt.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 28. April 2025 beginnt die Auslegung der Unterlagen.
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Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren „A100/A111, Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg“ ist nach fünftägiger Erörterung heute abgeschlossen worden.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg in Berlin.
Das FBA hat dem Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt.
Den Planfeststellungsantrag für das UVP-pflichtige Vorhaben hat die DEGES als Vorhabenträgerin 2023 beim FBA gestellt. Die Auslegung des Beschlusses und des festgestellten Plans erfolgt vom 11. bis 24. Februar 2025.