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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wir pflegen eine transparente und offene Kommunikation mit der Presse, der Fachöffentlichkeit sowie mit Bürgerinnen und Bürgern. 

Das FBA ist als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstellt. Als fachübergreifende Stabsstelle ist der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit direkt der Behördenleitung zugeordnet. Damit ist eine effiziente und schnelle Kommunikation gewährleistet.

Pflichtveröffentlichungen

Jahresberichte

Aufgrund des Organisationserlasses zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes vom 26. September 2018 ist das FBA zur regelmäßigen Veröffentlichung von Jahresgeschäftsberichten verpflichtet.

Jahresbericht 2021-2024 (nicht barrierefrei) [PDF, 10 MB]

Jahresbericht 2025-2026 (geplant im Frühjahr 2027)

EMFA-Listen

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, „EMFA“) vom 7. Mai 2024 verflichtet alle Behörden und öffentlichen Stellen ab dem Stichtag 8. August 2025 dazu, Transparenz über staatliche Finanzierungsbeiträge von Medienunternehmen und Plattformen herzustellen und so Rückschlüsse auf eine ggf. fehlende Unabhängigkeit der Berichterstattung zu ermöglichen.

EMFA-Liste 2025 (nicht barrierefrei) [PDF, 72 KB]

Meldungen

Ihr Kontakt zur Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wir beantworten gerne Presseanfragen von Journalistinnen und Journalisten oder vermitteln Interviews und Hintergrundgespräche mit der Behördenleitung oder den Fachleuten aus dem Fernstraßen-Bundesamt.

Sprechen Sie uns an! Sie erreichen die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des FBA mit den folgenden Kontaktdaten:

Isabel Pfeiffer

Stabsstellenleiterin, Pressesprecherin 

Fernstraßen-Bundesamt
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Telefon: 0341/49611-210
E-Mail:

Kontaktformular

Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse im Format name@domain.de an.
Mindestens 10 Zeichen, maximal 3000 Zeichen möglich.

Wenn sich Ihr Anliegen ggf. auch andere Behörden im Geschäftsbereich des BMV oder Die Autobahn GmbH des Bundes einbezieht, kann es sinnvoll sein, Ihre Daten an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt allein zu dem Zweck, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten und zu beantworten. Von der Weiterleitung sind alle von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen.

Sind Sie mit der Weiterleitung an andere Behörden im Geschäftsbereich des BMV oder Die Autobahn GmbH des Bundes einverstanden?

Sind Sie mit der Weiterleitung an eine nachgeordnete Behörde des ITZBund einverstanden? *
Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für Ihren Widerspruch nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular oder die unter dem Punkt "Kontakt & Anfahrt zum FBA" benannten Kontaktdaten.

Wenn sich Ihr Anliegen auf einen Sachverhalt bezieht, für welches das FBA nicht zuständig ist, erfolgt durch das FBA keine Weiterleitung an die zuständige Behörde. Das FBA informiert Sie in diesem Fall über die Nicht-Zuständigkeit und kann Hinweise geben, welche Behörde oder Dritte die richtigen Adressaten für Ihr Anliegen sind.

Hinweise zum Datenschutz

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. Unter [Datenschutz] finden Sie eine ausführliche Darstellung der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme. Sie können der Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weiterleitung Ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@fba.bund.de widersprechen.

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